Wichtige Hinweise zur Tönung der vorderen Seitenscheiben!!
- Eine Tönung der vorderen Seitenscheiben bzw. der Frontscheibe ist in der Regel nicht zulässig!!
- Laut Gesetz ist zwar eine 30% Tönung der vorderen Seitenscheiben erlaubt, was aber nur in seltenen Fällen möglich ist!
- Die Scheiben an fast allen neuen bzw. heutigen Fahrzeugen haben bereits eine Eigentönung von 15 bis 30% ab Werk!
- Einige Scheibentöner bieten eine 30% getönte Folie für die vorderen Fenster als erlaubt an!
- Was aber nur bei Scheiben mit 0% Serientönung oder nicht getönten Scheiben erlaubt bzw. zulässig ist.
Die möglichen Folgen bei einer Polizeikontrolle und einer Tönung von mehr als 30%
- Geldbusse in Höhe von 200.- bis 1500.- CHF!!!
- Sofortiges entfernen der Tönungsfolie duch den Fahrer an Ort und Stelle!!!
- Stillegung des Fahrzeuges weil die Betriebserlaubnis erloschen ist und muss abgeschleppt werden!!!
- Entzug der Fahrerlaubnis wegen eingeschränkter Sicht des Fahrers (wie bei Schnee und Eis auf den Scheiben)!!!
- Möglicherweise kein Versicherungsschutz bei einem Unfall, da die Betriebserlaubnis erloschen ist!!!
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