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Rechtliches

Scheibentönen


Wichtige Hinweise zur Tönung der vorderen Seitenscheiben!!


  • Eine Tönung der vorderen Seitenscheiben bzw. der Frontscheibe ist in der Regel nicht zulässig!!


  • Laut Gesetz ist zwar eine 30% Tönung der vorderen Seitenscheiben erlaubt, was aber nur in seltenen Fällen möglich ist!


  • Die Scheiben an fast allen neuen bzw. heutigen Fahrzeugen haben bereits eine Eigentönung von 15 bis 30% ab Werk!


  • Einige Scheibentöner bieten eine 30% getönte Folie für die vorderen Fenster als erlaubt an!


  • Was aber nur bei Scheiben mit 0% Serientönung oder nicht getönten Scheiben erlaubt bzw. zulässig ist.





Die möglichen Folgen bei einer Polizeikontrolle und einer Tönung von mehr als 30%


  • Geldbusse in Höhe von 200.- bis 1500.- CHF!!!


  • Sofortiges entfernen der Tönungsfolie duch den Fahrer an Ort und Stelle!!!


  • Stillegung des Fahrzeuges weil die Betriebserlaubnis erloschen ist und muss abgeschleppt werden!!!


  • Entzug der Fahrerlaubnis wegen eingeschränkter Sicht des Fahrers (wie bei Schnee und Eis auf den Scheiben)!!!


  • Möglicherweise kein Versicherungsschutz bei einem Unfall, da die Betriebserlaubnis erloschen ist!!!






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